Jugendschutz

Jugendschutz

Schutz vor Missbrauch


Der Sportverein ist Begegnungsstätte und offen für Jung und Alt. Im Sport und Spiel erleben wir Emotionen und Körperlichkeit in direkter Nähe. Dies fördert einerseits sozialen Zusammenhalt, birgt aber auch die Gefahr grenzverletzenden Verhaltens und sexualisierter Übergriffe. Hier sind wir in der Pflicht, präventiv gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen, sie zu erkennen und dagegen zu wirken.

 

Sexualisierte Gewalt ist immer eine Ausübung von Macht mit den Mitteln der Sexualität, gleich ob es sich um erzwungene sexuelle Handlungen handelt oder um Belästigungen, also Übergriffe in Worten, Bildern, Gesten und sonstigen Handlungen. Täter sind häufiger Männer als Frauen, aber auch unter Kindern und Jugendlichen tritt sie auf.


Der Turnverein Altenbach 1972 e.V. hat mit dem Ehrenkodex die ehrenamtlichen Mitarbeiter auf ein Verhalten eingeschworen, das für alle Sportler selbstverständlich ist. Zusätzlich ist ein auf die Verhältnisse im Verein zugeschnittenes Konzept festgelegt und als Schutzvereinbarung fixiert mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen, aber auch zu verhindern, dass Mitarbeiter/innen in einen falschen Verdacht kommen.



Kinder- und Jugendschutz wird niemals zu 100 Prozent Sicherheit führen. Doch mit dem Motto „Kein Raum für Missbrauch“ als Leitgedanke für alle Verhaltensregeln bei der sportlichen Begegnung geht der Verein einen Weg, der eine Aufmerksamkeitskultur schafft und damit einem potentiellen Angreifer signalisiert, dass er entdeckt werden kann, und der aufmuntert, von den Übungsleitern sogar verlangt, nicht gleichgültig wegzuschauen. In diesem Sinne liegt dem Verein nicht nur das sportliche Wohlergehen der ihm anvertrauten Kinder am Herzen.

Besondere Vereinbarung mit dem Jugendamt


Der Turnverein Altenbach unterzeichnete im Oktober 2016 mit dem Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII (Jugendschutzgesetz). Damit verpflichten wir uns, keine einschlägig vorbestraften Personen nach Abs. 1 dieses Paragraphen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzusetzen. (Die RNZ berichtete im August 2016 mit dem Titel „Potentielle Täter bereits im Vorfeld erkennen“). Dies ist ein wichtiger Präventionsbaustein gegen sexualisierte Gewalt, und wir verstärken damit unseren Einsatz für den Kinder- und Jugendschutz. Nach §72a SGB VIII müssen Mitarbeiter, die mit Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise in Kontakt kommen, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dieses Zeugnis soll nach dem Willen des Jugendamtes der Mitarbeiter dem Verein zur Auswertung vorlegen. Das Zeugnis selbst enthält möglicherweise auch andere Eintragungen, die der Arbeit mit Kindern nicht zuwiderlaufen, bei der Einsicht dem Verein aber bekannt werden. Um bei der Überprüfung alle Persönlichkeitsrechte eines Mitarbeiters zu wahren, hat der Turnverein Altenbach mit dem Jugendamt eine Vorgehensweise vereinbart, durch die solche Eintragungen dem Verein nicht bekannt werden. Damit wird der Mitarbeiter vor Diskriminierung geschützt, dennoch aber greift das Beschäftigungsverbot bei einschlägigen Vorstrafen.



Weitere Maßnahmen


Für den TV Altenbach ist diese Vereinbarung allein für einen zuverlässigen Kinder- und Jugendschutz längst nicht ausreichend. Wir stellen uns seit längerem der Aufgabe, sexualisierte Gewalt auszuschließen. So haben wir mit dem Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes die Mitarbeiter nicht nur auf sportlich faires Verhalten, sondern auch zum Jugendschutz versprochen. Zusätzlich haben wir ein auf die Verhältnisse im Verein zugeschnittenes Konzept erarbeitet und dieses mit den Mitarbeitern als Schutzvereinbarung abgeschlossen mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen, aber auch zu verhindern, dass Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen in einen falschen Verdacht kommen. Ein Punkt dieser Vereinbarung sieht etwa vor, dass das Prinzip der offenen Tür einzuhalten ist. So sind weder die Halle selbst noch die von den Kindern und Jugendlichen verwendeten Räume abgeschlossen. Das erschwert Übergriffe, da ein Täter immer damit rechnen muss, dass eine weitere Person hinzukommen könnte.


Zuverlässige Prävention muss aber auch mit Leben erfüllt werden. So sind Suzanne Epp als 1. Vorsitzende und Berthold Epp als Schriftführer zu „Beauftragten zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“ bestimmt. Sie sehen ihre Aufgabe darin, bei den Mitarbeitern das Bewusstsein über die Notwendigkeit des Kinderschutzes im Verein zu vertiefen, Ansprechpartner auch den Kindern und Jugendlichen bekannt zu machen, Richtlinien zur Intervention einzuführen, Netzwerke zur Einholung von sachkundigem Rat einzurichten und Meldeketten für Verdachtsfälle oder akute Ereignisse aufzubauen. Darüber hinaus haben sie für alle und zu jeder Zeit ein offenes Ohr.


Im Bereich der neuen Medien sind in den letzten Jahren soziale Plattformen in unseren Alltag eingedrungen, auch Kinder und Jugendliche sind hier fest eingebunden. Sie machen Spaß und erlauben es, mit Freunden jederzeit zu kommunizieren und sich weltweit zu vernetzen. Aber die Öffentlichkeit im Internet macht uns verletzlich, denn über soziale Netzwerke ist es einfach, andere anzugreifen oder zu demütigen. Gerade Kinder und Jugendliche sind häufig leichte Opfer, weil sie auf den Plattformen viel von sich preisgeben, sei es naiv oder neugierig, und somit Angriffsflächen bieten. Das Tor für sexualisierte Gewalt ist damit weit geöffnet. Cybergrooming, das ist der Versuch, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen mit dem Ziel, das Opfer sexuell auszubeuten, und Cybermobbing, das systematische Fertigmachen des Opfers durch eine Person oder eine ganze Gruppe, sind zwei gefährliche Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt, ausgetragen mit einem Smartphone.



Klare Regeln


Zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Verein sind für den Umgang mit den neuen Medien klare Regeln aufzustellen. Den Kindern und Jugendlichen das Mitbringen von Smartphones zum Sport verbieten – das kann der Verein nicht durchsetzen. Für ein präventives Vorgehen ist hier die Mithilfe der Eltern gefragt und ihr Verständnis für Maßnahmen des Vereins. Das Prinzip der offenen Tür ruft die Aufforderung ins Gedächtnis, keine Wertsachen zum Sport mitzubringen, denn bei Verlust übernimmt der Verein keine Haftung. So ist es nur natürlich, auch Smartphones besser zu Hause zu lassen. Dieser Umstand ist gering zu werten gegenüber der Gefahr, dass etwa im Umkleideraum mit einem Smartphone diskriminierende Fotos oder Videos hergestellt werden.

Share by: