Verein

Unser Verein

Der Turnverein Altenbach 1972 e.V. ist ein 2 Spartenverein, wir bieten in zwei Abteilungen Breitensport und Tennis.

Mitglied werden

Unser Verein, 1972 gegründet, hat es sich zum Ziel gesetzt, allen Mitbürgern in unserer kleinen Gemeinde ein Zuhause zu schaffen. Was führt besser zusammen als der Sport, ohne Wettkampf gemeinsam ein Ziel zu verfolgen, das neben dem sozialen Miteinander auch die eigene Gesundheit und damit das Wohlbefinden fördert. Dazu bietet der Verein eine breite Palette von Übungsstunden an (Sportangebot). Dieses Angebot will der Verein allen machen, von den Kleinkindern angefangen bis hinauf zu den Senioren.


In dieser Gemeinschaft sind uns alle willkommen, unabhängig von ihrer politischen und konfessionellen Ausrichtung und unabhängig von ihrer Herkunft. Wer mit uns dieses Ziel verfolgen will, der wird Mitglied in unserem Verein. Diese Mitgliedschaft bietet die Möglichkeit, das breite Angebot an Übungsstunden nach eigener Auswahl ständig nutzen zu können. Das dabei erlebte soziale Miteinander ist idealerweise auch darauf gerichtet, unseren Verein durch Anregungen und Vorschläge, vielleicht sogar durch eigenes Engagement zu unterstützen. Ziel sollte immer das gemeinsame Wohl sein.


Ein attraktives Angebot für die sportliche Betätigung zu bieten kostet Geld. Dafür werden nicht nur Personalmittel und Sachmittel benötigt, auch für die Aus- und Weiterbildung der Übungsleiter müssen wir in den Geldbeutel greifen. Damit der verein dafür Geld hat, müssen die Mitglieder ihren Beitrag leisten (siehe Beitragsordnung). Das reicht in der Regel nicht aus. So sind uns Spenden, auch wenn sie vielleicht klein erscheinen, jederzeit willkommen. Sie sind eine notwendige Bereicherung unseres Haushalts.


Unser Verein ist gemeinnützig, also nicht darauf ausgerichtet, wirtschaftliche Gewinne zu erzielen. Das bedeutet aber auch, dass wir befugt sind, Spendenquittungen auszustellen. Mitglied kann bei uns jede Person werden. Auch juristische Personen als Betriebe oder Firmen sind uns willkommen. Deren Namen vertreten wir gerne nach außen.

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Zu ihr haben alle Mitglieder Zutritt und können dort mit ihren Anträgen und ihrer Stimme den Verein mitgestalten. Grundlage des Vereins ist seine Satzung.

Vereine sind gelebte Gesellschaft,
sie können soziale Bindungen schaffen
und Vorbild für Integration sein

Vereinsziel

Zur Zeit der Gründung unseres Vereins stand das allgemeine Ziel Körperertüchtigung durch Turnen, Gymnastik, Tanz und Spiele im Vordergrund. Dieser Begriff hört sich veraltet an, es hat sich seitdem vieles im Bereich des Sports verändert. Die Sportwissenschaft steht nicht still, ständig gibt es neue Erkenntnisse. Deshalb ist es wichtig, dass Übungsleiter immer auf dem neuesten Stand sind. Oft ist das problematisch, weil die Aus- und Fortbildungen die private Zeit am Wochenende einschränken oder unter der Woche stattfinden, was nicht einfach für Berufstätige ist. Der Turnverein Altenbach kann sich glücklich schätzen, denn unsere Übungsleiter sind hervorragend ausgebildet und halten sich weiter durch Fortbildungen fit. Neues kennen zu lernen, und die aktuellen Erkenntnisse der Sportmedizin in den eigenen Stunden umzusetzen, mit viel neuer Motivation vor die Teilnehmer zu treten und sie zu begeistern, das kommt den Mitgliedern direkt zugute. Hierfür wird das breit angelegte Programm des Badischen Sportbundes und der Akademie des Deutschen Sportbundes genutzt. Diese Fortbildung trägt der Verein. So wird beim Turnverein Altenbach viel Gesundheitssport angeboten.



Mitgliederversammlung


Die Mitgliederversammlung garantiert allen Vereinsmitgliedern, dass sie die Möglichkeiten haben, die Wege des Vereins aktiv mitzubestimmen. Vom Gesetz ist jedoch der Vorstand grundsätzlich das Organ, welches den Verein nach außen hin vertritt. Die Mitgliederversammlung dagegen ist das Gremium, welches mehrheitlich bestimmt, welche Wege der Verein gehen soll. Dabei kann jedes Mitglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres Anträge einbringen und ist stimmberechtigt. So regelt die Satzung (in §§ 8 und 9) die speziellen Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstands und ggf. des Mitarbeiterkreises
  • Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer/-innen
  • Entlastung des Vorstands
  • Wahl des Vorstands soweit erforderlich
  • Wahl des/der Jugendleiter/in auf Vorschlag der Vereinsjugend soweit erforderlich
  • Wahl der Kassenprüfer/innen soweit erforderlich
  • Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszweckes und Auflösung des Vereins
  • Beschlussfassung über Berufungen gegen einen Vereinsausschluss
  • Verabschiedung von Vereinsordnungen (z.B. Beitragsordnung oder Abteilungsordnungen)
  • Bestätigung der Jugendordnung
  • Beschlussfassung über die Gründung und Auflösung von Abteilungen.


In jedem Jahr muss der Verein mindestens eine Mitgliederversammlung durchführen, nämlich die Jahreshauptversammlung. Doch auch die Mitglieder selbst können die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen, allerdings müssen dies mindestens 10% der Mitglieder beantragen.

Das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlungen kann hier eingesehen werden.

Mitglied sein


Regel 1: Die Satzung sagt: Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und Anlagen des Vereins zu benutzen und an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.“ Nutze diese Möglichkeit, sei dabei und wenn du willst, dann bring dich ein.


Regel 2: Wenn dir etwas an deinem Verein gefällt, dann sage es allen, aber wenn dir etwas nicht gefällt, dann sage es nur dem Vorstand. Auch hier hat die Satzung eine treffende Aufforderung parat: „Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.“


Regel 3: Nutze deine Mitgliedschaft, den Verein zu gestalten. Dazu genügt es bereits, an der jährlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) teilzunehmen. Dort lernst du kennen, welche positiven und welche negativen Erfahrungen der Verein macht, und hast Gelegenheit, deine Fragen oder deine Vorschläge, aber auch deine Kritik einzubringen. Was dich bewegt, bewegt sicher auch andere. Wer sich zurückzieht, überlässt den anderen das Feld. Die Mitgliederversammlung ist aber ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und entscheidet letztlich.


Regel 4: Habe keine Angst, dich irgendwo zu engagieren. Es stimmt nicht, dass derjenige, der seinen Mund aufmacht, gleich eine Aufgabe übertragen bekommt. Unbenommen kann jeder sich bereit erklären, eine Aufgabe zu übernehmen. Wenn aber eine Aufgabe zu verteilen ist, dann wird der Vorstand zuerst im persönlichen Gespräch mit einem möglichen Kandidaten reden und bei Ablehnung niemals öffentlich darüber sprechen.


Regel 5: Mache es denjenigen, die eine Aufgabe übernommen haben, leicht in ihrer Tätigkeit. Alle leisten ehrenamtlich, das heißt freiwillig und ohne Vergütung. Es kann niemals richtig sein zu sagen: „der muss das doch machen, der wollte es ja so“ oder etwa „das ist dem seine Pflicht“.


Regel 6: Wähle für jeden Schriftverkehr mit dem Verein die kostengünstige Form einer E-Mail. Ein Brief kostet nicht nur Porto, sondern auch viel Papier und Zeit. Wenn ein Bankeinzug falsch erscheint, dann widersprich nicht bei der Bank, das kostet den Verein sehr viel Geld. Kläre die Unstimmigkeit erst mit dem Verein ab (telefonisch oder über E-Mail). Wurde dir zu viel abgezogen, dann wird dir der Verein das durch eine Überweisung schnellstens ausgleichen.


Regel 7: Der Verein tut etwas für dich, er macht dir Angebote. Nimm teil an den Angeboten, sie sind für dich und tun dir gut. Wenn du aber trotzdem Probleme hast, dann öffne dich deinem Übungsleiter. Er hat die Ausbildung und das Wissen, wie dir geholfen werden kann.


Regel 8: Nimm die anderen Mitglieder wahr als das, was du auch bist. Es gibt keinen, der besser ist als du, aber auch keinen, der schlechter ist. Wir alle wollen das gleiche Ziel erreichen – zusammen geht es am leichtesten.


Regel 9: Beherzige die sportlichen Regeln im Verhalten miteinander. Lies in einer ruhigen Minute das, was du unter Jugendschutz findest.


Regel 10: Werde fit, bleibe fröhlich und gesund.

Datenschutz


Der Umgang mit den Daten beim Turnverein Altenbach ist nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Dies gilt für Daten im Internet ebenso, wie für die Daten, die wir von jedem Mitglied im Rahmen der Mitgliedschaft erheben und speichern, dazu gibt es eine Datenschutzordnung, die für den Verein und alle seine Mitarbeiter verbindlich ist.

Unsere Sponsoren:


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